Ingenieurbüro für Kfz-Technik
Dipl.-Ing. Günter Reichert

Foto Unfallgutachten

Als Kfz-Sachverständiger bieten wir – unabhängig von unserer Tätigkeit i.A. der KÜS – die klassi­schen Kfz-Sach­ver­stän­di­gen-Dienst­leis­tungen an – wie zum Beispiel Scha­den­gut­achten und Be­wertungen an allen Kraft­fahr­zeu­gen und An­hängern. Unab­hängig und frei von Wei­sungen Dritter.

Schadengutachten

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Oftmals bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist regelmäßig im Namen seines Auftraggebers tätig, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass er in erster Linie dessen Interessen vertritt. Fragen Sie uns.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Eine Aufnahme des Schadens vor Ort bei Ihnen zu Hause ist selbstverständlich auch machbar.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Kfz-Bewertungen

Bei der Ermittlung des Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeuges sind wir der richtige Ansprechpartner. Alle wertbeeinflussenden Faktoren werden nachvollziehbar dokumentiert und fließen in den Wert ein. Wir ermitteln Ihnen eine aussagekräftige Basis für den Kauf- oder Verkaufspreis Ihres Fahrzeuges wie sie zum Beispiel für steuerrechtliche Belange benötigt werden.

Oldtimerbewertungen

Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen? Für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir sind Bewertungspartner von Classic Data und ermitteln für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert anhand vieler Faktoren wie z. B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc.

Gasprüfungen nach DVGW G 607

Die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen oder Caravans muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur oder auch nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.

Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.

Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit. Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage vor, darf der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette zuteilen. Bei einem Wohnwagen wird zu Ihrer Sicherheit eine Bemerkung in den Prüfbericht geschrieben, der Wohnwagen bekommt allerdings eine HU-Plakette, weil der Fahrzeugführer durch die fehlerhafte Gasanlage nicht beeinträchtigt werden kann.

Arbeitssicherheit

Wir machen Ihren Betrieb fit in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Es gilt die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und zu erhalten. Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital Ihres Betriebes. Speziell ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus den Reihen der KÜS kennen die Regeln des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und beraten Sie und betreuen Ihr Unternehmen. Dies reicht von Tipps für einen aufgeräumten Arbeitsplatz bis hin zu Fragen der Ergonomie.